Rechtsgrundlagen

Kassel - Gesetz

Am 11.07.1972 wurde das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen erlassen. Im Gesetz wurde eine besondere Verbindung zwischen dem Oberzentrum Kassel und den Nachbargemeinden verankert. In dem auch als "Kassel-Gesetz" bezeichneten Abschnitt  "heißt es im §15:" 

Zweckverband Raum Kassel

  • Die Städte und Gemeinden Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Kassel, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg und Vellmar sowie der Landkreis Kassel für das Gebiet der kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten insbesondere bei der Flächennutzungs- und -entwicklungsplanung in einem Zweckverband "Raum Kassel" zusammen. Bis zum Erlass eines Gesetzes, welches das Nähere über Organisation und Aufgaben dieses Verbandes regelt, finden die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307) und des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.06.1960 (BGBl. I, S. 341) Anwendung.

Auf der Basis dieses Gesetzes verabschiedeten die benannten Verbandsmitglieder eine Satzung, die am 12.04.1974 rechtswirksam geworden ist und in der die Verbandsaufgaben festgeschrieben sind.
Die Satzung wird aktuell gehalten und seit dem 06.10.2011 ist die Gemeinde Calden im Landkreis Kassel weiteres Mitglied in der Gemeinschaft des Verbandes.
Mit dem Zusammenschluss und seiner Entwicklung wird damit seit 1974 unter Wahrung der kommunalen Selbstgestaltungsmöglichkeiten die Entwicklungs-, Flächennutzungs- und Landschaftsplanung wahrgenommen. Zwischenzeitlich kooperieren weitere Kommunen des Landkreises Kassel, insbesondere auf dem Gebiet der Entwicklungs- und Flächennutzungsplanung, mit dem Verband.

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