Funktion der Flächennutzungsplanung

Die Flächennutzungsplanung ist den Gemeinden im BauGesetzBuch (BauGB) als Pflichtaufgabe übertragen. Sie soll als grundlegende räumliche Entwicklungsplanung "eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung ... und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten ... [und] ... dazu beizutragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln" ( §1 (5) BauGB).

Diese Aufgabe nimmt der Zweckverband Raum Kassel (ZRK) für seine zzt. 11 Verbandskommunen wahr, indem er für das gesamte Verbandsgebiet den gemeinsamen Flächennutzungsplan (FNP) aufstellt. Der FNP weist Flächen aus für Wohnen, Arbeiten, Gemeinbedarf (wie Schulen, Krankenhäuser, Kindergärten, Polizei etc.), die Ver- und Entsorgung (Wasser-, Stromerzeugung und -verteilung; Müllverbrennung etc., aber auch Einkaufsmärkte), Verkehr, Erholung (Grün-, Wald-, Landwirtschaftsflächen, Sportanlagen etc.), u.a.m. Bei der Erarbeitung ist eine Vielzahl von Vorgaben und Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, in die sich die Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes einordnen müssen (s. Abb.). Auch werden Erkenntnisse und Zielsetzungen aus der Landschaftsplanung (LP) des ZRK in den Flächennutzungsplan integriert. Letztlich aber formuliert der FNP eigenständig die Entwicklungsziele der im Verband vertretenen Städte und Gemeinden.  

Externe Planungen und Vorgaben

Planungen des ZRK und seiner Mitglieder

Geänderte Zielsetzungen für Teilbereiche werden in förmlichen Änderungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden erarbeitet. Sie werden laufend in den FNP in all seinen Bestandteilen eingearbeitet. Den Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Raum Kassel können Sie daher in 2 Fassungen einsehen:

  • in der rechtswirksamen Fassung der Genehmigung Urkunde vom 08.08.2009 und als
  • Flächennutzungsplan in der aktuell rechtswirksamen Fassung Arbeitskarte.