Verbandsversammlung des ZRK beschließt die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Raum Kassel (ZRK) hat in ihrer Sitzung am
3. September 2025 im Kasseler Rathaus die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplans (FNP) beschlossen.  

Aufgabe des FNP ist es, als vorbereitender Bauleitplan die räumlichen Planungs- und Entwicklungsziele für das gesamte Verbandsgebiet in Grundzügen darzustellen. Es wird die geplante Art der Bodennutzung entsprechend den voraussehbaren Bedürfnissen der Verbandskommunen in den Grundzügen aufgezeigt. Der FNP des ZRK stammt aus dem Jahr 2009. Er wird seitdem permanent durch Änderungen und Anpassungen aktualisiert. Diese Änderungen werden jeweils durch Einzelgenehmigungen rechtskräftig, finden sich jedoch nicht automatisch im Gesamtplan wieder. Dazu dient nun die Neubekanntmachung, die von der Verbandsversammlung auf den Weg gebracht wurde.

„Seit der letzten Neubekanntmachung im Jahr 2016 sind rund 40 FNP-Änderungen rechtswirksam und ca. 50 Berichtigungen eingearbeitet worden“ berichtet Christoph Haller, leitender Planer des ZRK. „Mit der Integration des FNP der Gemeinde
Calden, die vor wenigen Monaten rechtskräftig geworden ist, wurde die Grundlage für eine Neubekanntmachung gelegt“,
erläutert Haller weiter. 

Mit der Neubekanntmachung ist allerdings noch keine vollständige Fortschreibung des FNP verbunden. Diese erfolgt in einem weiteren Schritt, wie Verbandsdirektor Dirk Stochla betont: „Wir bereiten nun im ZRK eine Neuaufstellung des FNP vor, weil sich grundlegende Planungsziele geändert haben.“ Durch Gesetzesänderung auf Bundes- und Landesebene ist es u.a. erforderlich, den Landschaftsplan des ZRK künftig in den FNP zu integrieren. Verbandsdirektor Stochla erläutert dazu: „Für diese Aufgabe können wir kaum auf erprobte Umsetzungsbeispiele aus anderen Orten zurückgreifen, weil unser FNP mit seinem Geltungsbereich über Stadt- und Gemeindegrenzen hinweg eine Besonderheit darstellt, die es nur recht selten in Deutschland gibt.“ Das Verbandsgebiet des ZRK umfasst neben der Stadt Kassel auch zehn unmittelbar angrenzende Städte und Gemeinden. 

Die nun beschlossene Neubekanntmachung wird noch im Jahr 2025 erfolgen, für die daran anschließende Neuaufstellung des FNP ist ein Zeitrahmen von mehreren Jahren vorgesehen.