Rechtsgrundlagen

Kassel - Gesetz

Am 11.07.1972 wurde das Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen erlassen.
Im Gesetz wurde eine besondere Verbindung zwischen dem Oberzentrum Kassel und den Nachbargemeinden verankert.
In dem auch als "Kassel-Gesetz" bezeichneten Abschnitt heißt es:
§15

Zweckverband Raum Kassel

  • Die Städte und Gemeinden Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Kassel, Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg und Vellmar sowie der Landkreis Kassel für das Gebiet der kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten insbesondere bei der Flächennutzungs- und -entwicklungsplanung in einem Zweckverband "Raum Kassel" zusammen. Bis zum Erlass eines Gesetzes, welches das Nähere über Organisation und Aufgaben dieses Verbandes regelt, finden die Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969
    (GVBl. I, S. 307) und des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.06.1960 (BGBl. I, S. 341) Anwendung.

Auf der Basis dieses Gesetzes verabschiedeten die Verbandsmitglieder eine Satzung, die am 12.04.1974 rechtswirksam und grundlegend im Jahr 2002 überarbeitet wurde. In der Satzung sind die Kernaufgaben des Verbandes, die Aufstellung und Fortschreibung eines kommunalen Entwicklungsplanes und eines Landschaftsplanes sowie die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung eines Flächennutzungsplanes festgeschrieben.

Mit diesem freiwilligen Zusammenschluss zu einem Zweckverband, der eine weitere gesetzliche Regelung entbehrlich machte, wird damit seit 1974, unter Wahrung der kommunalen Selbstgestaltungsmöglichkeiten, die Entwicklungs-, Flächennutzungs- und Landschaftsplanung wahrgenommen.

Hinweis:
Seit dem 06.10.2011 ist die Gemeinde Calden weiteres Mitglied im Zweckverband Raum Kassel. siehe Aktuelles

Verbandssatzung (PDF 114 KB)

   Kommunale Zusammenarbeit in Hessen (HMdI)