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Rechtsgrundlagen
Kassel - Gesetz
Am 11.07.1972 wurde das
Gesetz zur Neugliederung der Landkreise
Hofgeismar, Kassel und Wolfhagen erlassen. Im Gesetz wurde eine besondere Verbindung zwischen dem Oberzentrum Kassel
und den Nachbargemeinden verankert. In dem auch als "Kassel-Gesetz" bezeichneten Abschnitt heißt es:
§15
Zweckverband Raum Kassel
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Die Städte und Gemeinden
Ahnatal, Baunatal, Fuldabrück, Fuldatal, Kassel, Kaufungen, Lohfelden,
Niestetal, Schauenburg und Vellmar sowie der Landkreis Kassel für das
Gebiet der kreisangehörigen Städte und Gemeinden arbeiten insbesondere bei
der Flächennutzungs- und -entwicklungsplanung in einem Zweckverband "Raum
Kassel" zusammen. Bis zum Erlass eines Gesetzes, welches das Nähere über
Organisation und Aufgaben dieses Verbandes regelt, finden die Vorschriften
des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) vom 16.12.1969 (GVBl. I, S. 307) und des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 23.06.1960 (BGBl.
I, S. 341) Anwendung.
Auf der Basis dieses Gesetzes
verabschiedeten die Verbandsmitglieder eine Satzung,
die am 12.04.1974 rechtswirksam und grundlegend im Jahr 2002 überarbeitet
wurde. In der Satzung sind die Kernaufgaben des Verbandes, die Aufstellung
und Fortschreibung eines kommunalen Entwicklungsplanes und eines
Landschaftsplanes sowie die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung
eines Flächennutzungsplanes festgeschrieben.
Mit diesem freiwilligen Zusammenschluss zu einem
Zweckverband, der eine weitere gesetzliche Regelung entbehrlich
machte, wird damit seit 1974, unter Wahrung der kommunalen
Selbstgestaltungsmöglichkeiten, die Entwicklungs-, Flächennutzungs- und
Landschaftsplanung wahrgenommen.
Hinweis:
Seit
dem 06.10.2011 ist die Gemeinde Calden weiteres Mitglied im Zweckverband
Raum Kassel.
siehe Aktuelles |