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Aufgabenübersicht
Die Aufgaben des ZRK sind in Gesetz und Satzung
benannt.
Kernaufgaben:
- Kommunale Entwicklungsplanung
(KEP)
und
- Flächennutzungsplanung gemäß Baugesetzbuch
(BauGB):
- Landschaftsplanung gemäß Hessischem
Naturschutzgesetz (HeNatG)
- Vorbereitung und Durchführung von
gemeindeübergreifenden Entwicklungsmaßnahmen nach §165ff BauGB
(aktuell die Entwicklung des Güterverkehrszentrums auf drei Gemarkungen des
Verbandsgebietes) siehe hierzu auch
www.gvz-kassel.de
sowie Erörterung / Vertretung der
Verbandsplanungen als ein Raum gegenüber den weiteren Planungsträgern für die und mit den Mitgliedern.
Kommunale Entwicklungsplanung
Ziel der Entwicklungsplanung ist es, für die Entscheidungsträger im Raum Kassel Entwicklungsrichtlinien und -ziele aufzuzeigen und damit Grundlagen für die Flächennutzungsplanung zu schaffen.
Zugleich soll sie ermöglichen, dass zwischen beteiligten Gemeinden, Investoren, Fachbehörden und sonstigen Handlungsträgern ein gemeinsames Problemverständnis erwächst und Kooperationen mit gemeinsamen Zielen und Aktivitäten gefördert werden.
Der kommunale Entwicklungsplan besteht z.Z. aus den Teilen:
- KEP Zentren
KEP 2007
2007
(Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2007 bereits die 5. Fortschreibung
/ Aktualisierung seit 1979), der die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in einem abgestuften Zentrensystem sichern und die - teils zentrengefährdende
- Entwicklungen des großflächigen Einzelhandels auf der grünen Wiese räumlich
kanalisieren und ggf. dämpfen soll.
- Siedlungsrahmenkonzept (SRK)
SRK 2015
das als weit reichender und bislang umfangreichster kommunaler Entwicklungsplan
die Siedlungsentwicklung im Verbandsgebiet für die nächsten 10 - 15 Jahre
umreißt. (Beschlüsse: Febr. 1994 SRK Teil 1 Wohnen + Gewerbe, Berichte zur
Bautätigkeit; Statusbericht 2001; März 2006: SRK 2015; Statusberichte zum SRK
2015 seit 10/06 jährlich.)
- KEP-Verkehr
GVP 2003
Mit der Erarbeitung des
Gesamtverkehrsplans -GVP- ist ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das Verbandsgebiet entwickelt worden.
(Beschluss der Verbandsversammlung 12/2003)
Flächennutzungsplanung
FNP
In enger Abstimmung mit den Verbandsmitgliedern wird
der Flächennutzungsplan für das Zweckverbandsgebiet erarbeitet. Er stellt -
fußend auf der Kommunalen Entwicklungsplanung {s.o.} - die für das
Verbandsgebiet verbindlichen Grundlinien der städtebaulichen Entwicklung dar.
Mit dem Flächennutzungsplan wird Vorsorge für die Deckung des Flächenbedarfs von
Bevölkerung und Wirtschaft getroffen. Dabei wird diese Planung, die in
Verbindung mit dem Landschaftsplan und dessen Integration in die
Flächennutzungsplanung erarbeitet wird, laufend aktualisiert.
Landschaftsplanung
LP ZRK
In enger Verzahnung mit der stärker
siedlungsbezogenen Flächennutzungsplanung hat der ZRK auch den Landschaftsplan nach dem Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG)
für sein Verbandsgebiet erarbeitet. (Beschluss und Anzeige 2007)
Als wesentliche Zielsetzungen stehen dabei im Vordergrund:
- die Sicherung natürlicher Ressourcen mit landschaftsgebundenen Qualitäten,
- die Sicherung bzw. Verbesserung der Frischluftzufuhr im Kasseler Becken,
- der Biotop- und Landschaftsschutz
sowie
- die Entwicklung wertvoller Landschaftsteile, wie z.B. der Gewässerläufe und ihrer Talräume und
- die Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft
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