Aufgabenübersicht
Die Aufgaben des ZRK sind in Gesetz und Satzung benannt.

Kernaufgaben:

  • Kommunale Entwicklungsplanung (KEP) und
  • Flächennutzungsplanung gemäß Baugesetzbuch (BauGB):
  • Landschaftsplanung gemäß Hessischem Naturschutzgesetz (HeNatG)
  • Vorbereitung und Durchführung von gemeindeübergreifenden Entwicklungsmaßnahmen nach §165ff BauGB
    (aktuell die Entwicklung des Güterverkehrszentrums auf drei Gemarkungen des Verbandsgebietes) siehe hierzu auch www.gvz-kassel.de
    sowie Erörterung / Vertretung der Verbandsplanungen als ein Raum gegenüber den weiteren Planungsträgern für die und mit den Mitgliedern.

Kommunale Entwicklungsplanung
Ziel der Entwicklungsplanung ist es, für die Entscheidungsträger im Raum Kassel Entwicklungsrichtlinien und -ziele aufzuzeigen und damit Grundlagen für die Flächennutzungsplanung zu schaffen. Zugleich soll sie ermöglichen, dass zwischen beteiligten Gemeinden, Investoren, Fachbehörden und sonstigen Handlungsträgern ein gemeinsames Problemverständnis erwächst und Kooperationen mit gemeinsamen Zielen und Aktivitäten gefördert werden.

Der kommunale Entwicklungsplan besteht z.Z. aus den Teilen:

  • KEP Zentren   KEP 2007
    2007 (Beschluss der Verbandsversammlung vom 28.02.2007 bereits die 5. Fortschreibung / Aktualisierung seit 1979), der die Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen in einem abgestuften Zentrensystem sichern und die - teils zentrengefährdende - Entwicklungen des großflächigen Einzelhandels auf der grünen Wiese räumlich kanalisieren und ggf. dämpfen soll.
  • Siedlungsrahmenkonzept (SRK)   SRK 2015
    das als weit reichender und bislang umfangreichster kommunaler Entwicklungsplan die Siedlungsentwicklung im Verbandsgebiet für die nächsten 10 - 15 Jahre umreißt. (Beschlüsse: Febr. 1994 SRK Teil 1 Wohnen + Gewerbe, Berichte zur Bautätigkeit; Statusbericht 2001; März 2006: SRK 2015; Statusberichte zum SRK 2015 seit 10/06 jährlich.)
  • KEP-Verkehr   GVP 2003
    Mit der Erarbeitung des Gesamtverkehrsplans  -GVP- ist ein integriertes Gesamtverkehrskonzept für das Verbandsgebiet entwickelt worden. (Beschluss der Verbandsversammlung 12/2003)
Flächennutzungsplanung   FNP
In enger Abstimmung mit den Verbandsmitgliedern wird der Flächennutzungsplan für das Zweckverbandsgebiet erarbeitet. Er stellt - fußend auf der Kommunalen Entwicklungsplanung {s.o.} - die für das Verbandsgebiet verbindlichen Grundlinien der städtebaulichen Entwicklung dar. Mit dem Flächennutzungsplan wird Vorsorge für die Deckung des Flächenbedarfs von Bevölkerung und Wirtschaft getroffen. Dabei wird diese Planung, die in Verbindung mit dem Landschaftsplan und dessen Integration in die Flächennutzungsplanung erarbeitet wird, laufend aktualisiert.


Landschaftsplanung   LP ZRK
In enger Verzahnung mit der stärker siedlungsbezogenen Flächennutzungsplanung hat der ZRK auch den Landschaftsplan nach dem Hessischen Naturschutzgesetzes (HeNatG) für sein Verbandsgebiet erarbeitet. (Beschluss und Anzeige 2007)

Als wesentliche Zielsetzungen stehen dabei im Vordergrund:
  • die Sicherung natürlicher Ressourcen mit landschaftsgebundenen Qualitäten,
  • die Sicherung bzw. Verbesserung der Frischluftzufuhr im Kasseler Becken,
  • der Biotop- und Landschaftsschutz

sowie

  • die Entwicklung wertvoller Landschaftsteile, wie z.B. der Gewässerläufe und ihrer Talräume und
  • die Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft